AGB / Datenschutzerklärung für NUMMERNBASAR FC FREIHUNG
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattform Betreibers.
Es gilt die Datenschutzerklärung des Plattform Betreibers.
Zusätzlich gelten diese Ergängungen/Präzisierungen der Veranstalters NUMMERNBASAR FC FREIHUNG:
Ergängungen/Präzisierungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Basar
§1 Gültigkeit
Die „AGBs Basar“ gelten für alle Personen, welche bei einem Kinderkleiderbasar des in §2 genannten Veranstalters im Gemeindezentrum Freihung etwas kaufen, zum Verkauf anbieten oder sich in den Räumen des Veranstaltungsortes zu den Veranstaltungszeiten aufhalten.
§2 Veranstalter, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit
(1) Veranstalter ist der Fc Freihung 1923 e.V..
(2) Veranstaltungsort ist das Gemeindezentrum Freihung, Amberger Straße 1, 92271 Freihung.
(3) Die Veranstaltungszeit beinhaltet die Zeiten der Vor- und Nachbereitung, sowie die reine Verkaufszeit.
§3 Verkaufsgüter
Alle Verkaufsgüter müssen kindgerecht sein und die Jugendschutzbestimmungen einhalten. Verkaufsgüter sind Kinderkleidung (bis Größe 176), Kinderspielsachen, Kinderbücher, sowie CD‘s, DVD‘s und andere Wiedergabemedien mit kindgerechtem Inhalt. Des Weiteren dürfen elektronische und nichtelektronische Gebrauchsgüter angeboten werden, welche in direktem Zusammenhang mit Kindern stehen, z.B. Hochstühle, Buggys, Kinderfahrräder, Tragetücher, Kinderbadewannen, Toilettenhilfen für Kinder, etc.
§4 Nummernvergabe
(1) Die Nummernvergabe erfolgt über www.unserbasar.de ab dem auf den Plakaten genannten Zeitpunkt. unter der entsprechenden Internetadresse.
(2) Alle Teile müssen gut sichtbar mit einem Etikett versehen sein. Die Etiketten sind ebenfalls über www.unserbasar.de zu erstellen.
§5 Annahme der Verkaufsartikel
(1) Die Annahme der Verkaufsartikel findet vor dem eigentlichen Basar am Samstag im Gemeindezentrum Freihung statt.
(2) Annahmebedingung ist die Bezahlung von 2 € an den Veranstalter. Die Gebühr wird direkt vom Auszahlungsbetrag nach Verkauf abgezogen und muss nicht vor Ort beglichen werden.
(3) Für den einwandfreien und funktionalen Zustand der Ware ist der Anbieter verantwortlich.
(4) Kleidung wird nur in gewaschenen, sonstigen Waren nur in sauberen und einwandfreien Zustand angenommen. Kleinteile, z.B. Spielsachen, sind so zu verpacken, dass keine Einzelteile verloren gehen. Die Annahme erfolgt nur in mit der Verkäufernummer versehenen Klappboxen oder Wäschekörben. (Nicht in Plastiktüten oder Kartons)
(5) Der Veranstalter kann jederzeit Waren ohne Begründung nicht annehmen bzw. nicht zum Verkauf anbieten.
§6 Verkauf
(1) Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Basars am Sonntag nachmittag nur durch vom Veranstalter beauftragte Personen. Ein Einzelverkauf („Flohmarkt“) erfolgt nicht.
(2) Der Verkauf von Neuware ist untersagt.
§ 7 Einnahmen, Verkaufsprovision
(1) Die Einnahmen aus der verkauften Ware erhält der Anbieter abzüglich der Verkaufsprovision sowie 2 € Annahme- bzw. Verkaufsgebühr.
(2) Die Verkaufsprovision beträgt 15% des Verkaufspreises. Die Verkaufsprovision fällt der Kasse der turnabteilung des FC Freihung zu.
§8 Abholung von Restsachen und Abrechnung
(1) Restsachen müssen am Sonntag nach dem Kinderbasar wieder abgeholt werden.
(2) Nicht abgeholte Restsachen werden zeitnah entsorgt oder einem caritativem Zweck zugeführt.
(3) Die Abrechnung erfolgt bei Abholung der Restsachen. Sofern keine Abholung innerhalb der bei Abgabe ausgewiesenen Zeit erfolgt, fällt der Erlös aus dem Verkauf der Kasse der Turnabteilung des FC Freihung zu.
§9 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nicht
(a) für Verluste oder Beschädigungen an der Ware gegenüber dem Anbieter.
(b) für die Entsorgung von nicht rechtzeitig abgeholter Restware.
(c) für den einwandfreien und funktionalen Zustand der angebotenen Ware gegenüber dem Käufer. (d) über die in den Nummern a – b hinausgehenden Fällen.
(2) Ein Ersatz der Ware durch den Veranstalter erfolgt in den Fällen des Absatzes 1 nicht.